754 Streitigkeiten
luerunk lud lexe. Augustiner», der selbst diese Worteäe grsti» LKMi ra-7. Z8- p- >6?. anführet, hat in die-sem und dem Buch äe p.o. und covcrs äuss episiolsskelsAi'snss bei dem Voß p.665. lqg. andere Stellenangeführet, in denen pclagius und Julianus schlech-terdings leugnen, daß die Heiligen des A. Test. an derGnade Christi einen Antheil gehabt, und blos dadurchselig worden, daß sie ihre Sünde unterlaßen.
XXIX. Zur Zeit des neuen Testamentskam die Gnade Christi dazu. Was die Pe-lagianer von der Versöhnung und ErlösungChristi vor Begriffe gehabt, ist sehr schwehr zubestimmen. Allein das ist gewis, daß sie dieVergebung der Sünde lind die KmdschafcGottes mit'der Erbschaft des Himmelreichsvor Folgen derselben angesehen. Beide würdendurch die Taufe erlanget und dieses heißer wie-dergeboren werden. Durch den UnterrichtChristi und durch sein Exempel wird die Ausü-bung der Gebote erleichtert.
Anm. i. Aus der Num. XXVlII. Anm. angeführtenStelle des Pelagii ist klar, daß er eine expistioneinper siMAumem Lkrisii unter die Vorzüge der Christen,gelehret. Hingegen haben alle Gegner darauf gedrun-gen, daß die Versöhnung Christi die Unmöglichkeit deseigne» volkomnen Gehorsams erweise. Lafiianus /rö»-.I. äe incsrn. razi. Z. p. 684- meldet von spätern pela-gianern, daß sie gesaget, äominum nosirum lehnnschrillerm dune in munäum non sä prsellsnäum Hu-mana gelier! reäemtronern; ieä sä prsehenäa bono-rum süuuin exemp's venills, viäelicet, vt äiicipli-vsin eins teguentes homrnes, äum per esmäem visrnvirtutis inceäerent, sä esäem virtutum prsemia per-venirent. Aus dem, was Num. V. sgq. von der Kin-dertaufe gesaget worden, ist sehr klar, daß sie die Ver-gebung ver vergangenen Sünde und das Recht derbimlischen Erbschaft Erlösung, oder bcßer Früchteder Erlösung genennet: ob sie aber eine wahre vertre-tende