mit den eigentlichen pelagianern. 765
üitstctn überlas arbitrü, per überurn arditrium iuftl-»tise lüic^tio, per iufiitlss llilebtionem Is^is operatio.cle fpiritu et <le üttera rax. ZO. p. 76. Man kan inseinen spater» Schriften besonders gegen Julianum ebensolche Versicherungen finden, daß er es vor eine Calum-nie halte, daß er die Freiheit des Willens auch in denGefallenen leugne. S. Jansenium tom. II. /rbr. III.ca/). 1. -HieronfMr epillola sä Ltefipbontem und cüa-IvAl contra pelaßisnos enthalten ebenfals solche Zeu-gnifse. In der epifiola §. io. p. isz2. saget er: srnfirsdlalpbemas et l^norantiam auribus ingeris, nos libe-rum arbitrium conclernnsre. Ham»rtr<r r//r,
X. Es ist daher die Gnade Gottes noht-wendig. Diese Gnade besteht aber nicht blos inder Vergebung der Sünde, sondern auch in ei-nem kräftigen Beistand, durch welchen derMensch in Stand gesezet wird, nicht zu sündigen.
Anm. Es wird hier gar nicht nöhtig seyn, erst zu bewei-sen; die Gegner der Pelagianer hatten diesen Saz zuge-geben , daß die Schöpfung und Einrichtung der Men-schennatur Gnade heißen könne. Was iezr bemerketworden, ist ein Kanon des Concilii von Lartbago, §.XXXVI, III. und wird von Augnstino sonderlich lrLr.I. und II. oper. imperk. contra luüanum häufig wie-derholet.
XI. Und diese Gnade bestehet nicht blos inauserlichen Wohlthaten Gottes, sondern in sol-chen Wirkungen Gottes in den Seelen, daß indiesen wahre Veränderungen vor sich gehen.Diese Veränderungen bestehen denn nicht blosin einer Erkäntnis des Guten, sondern auch ineiner hervorgebrachten Fertigkeit des Willens,das Gute zu wollen. Endlich ist auch diese Fer-tigkeit nicht in dem Verstand hinreichend, daß esvon des Menschen freien Wilkühr abhänge, ob
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