Band 
Fünfter Theil.
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der nestsri'anischen Streitigkeiren. 4^1

nicht den wahren Schlüssel zu der ganzen Historiegeben?

2 lnm. z. So gehaßig diesen Dorsal Lyrillus vorstellet,so wenig scheinet Nesiorius Unrecht zu haben, zumalda ja nicht Nestorius, sondern das Synedrinm dasUrtheil gesprochen. Man kömt übercin, daßdiePri-vatzujammenkünfte durch die Kanonen verboten gewe-sen, die Lehrer zu Lonstancinopel behaupten nur, daßim Nohkfal der Gottesdienst

in Privatbausern erlaubet; koute aber Philipp»« wolhier einen Nothfal beweisen, da vielmehr sein Betragenein wahres Sckisma war, auf welches die Kirchenge-seze so hohe Strafen verordnet. Die schwärmerischeAnmerkung des Tillemonrs p. Z2l- verdienet schlech-terdings keine Antwort, wol aber als ein seltenes Bei-spiel recht ungereimter Gedanken, bemerket zu werden.

IV. Außer diesem finden wir, daß noch meh-rere Personen von Nestor!» in Bann gethan,ja verwiesen worden, und zwar dieses auf einemConcilio, wenn nicht darunter die Versamlungder zur Geistlichkeit von Constanrinopel gehöri-gen Personen zu verstehen. Im Grund ist esnur wahrscheinlich, daß sie wegen ihres Betra-gens gegen Neftorium dieses erfahren müssen.Cyrillus und Calestinus nahmen sie öffentlichin Schuz und erklareten sie vor ihre Bruder.

2 lnm. Auch dieses geben die oben gelieferten Auszüge ausCälestrni und Lvrilii Briefen und Basilik Vorstellung.Besonders aber bat Lälestinus in seinen beiden Schrei-ben an den Nestorium und an die Lehrer zu Lonstan-tinopel bei dem Loustanr p. 1126. und 114z. den Um-stand von der Landesverweisung bemerket. S. noch Til-lemonr x. Z24.

V. Endlich thaten die Münche noch den leztenSchritt, den sie thun tonten und übergaben demKaiser eine Bittschrift, in welcher sie um eine

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