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Landern in Vorschein kommende Gebürgt,worinnen man gar keine Ordnung, mit-hin weder Gange noch Erdschichten (§.2.und 6.) antrifft; man nennet sie Srück-Kche Gebürge.
§. 8 .
3 ?ach der Größe/ Lage, Gestatt, Zu-sammenhang, und Richtung, dann nachdem innerlichen Bau und Beständniß,der Gebürgen ist zu schließen: daß siedurch unterschiedliche auf einander gefolg-te Veränderungen des Erdkörpers, undzwar am ersten die Hauptgebürge (§. 5.)von diesen die Mtzgebürge (§. s.) durchZerstöhrung dieser, und jener aber aller-erst die ftückliche Gebürge (§. 7.) entstan-den seyen.
§. 9.
Äach der sM^roiäischen, und gegen diePohlen abgeplatteten Gestalt der Erde,wird mit aus livärollatischen
Grundsätzen bestimmet: daß dieselbe sichehemals in einem flüßig-oder weichen Zu-stand befunden, und eine vollkommenrunde Gestalt gehabt habe; aus eben die-sem Grundsatz, dann der täglichen Be-wegung der Erde um ihre Axe kann die
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