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Beschreibung Der Exulanten- und Bergstadt Johann Georgen Stadt : In vier Theilen vorstellende, I. Der Exulanten Zustand und wohin sie sich gewendet. II. Der Stadt Anbau, Wachsthum und darinnen vorgefallene Begebenheiten. III. Den dasigen Bergbau, dessen Ursprung, fündige Metallen und sämtliche Zechen. IV. Das eingepfarrte Hammerwerck Wittichsthal, wie auch die Obere- und Untere- Jugel / Mit Möglichsten Fleiß zusammen getragen und zum Druck ausgefertiget, Von Johann Christian Engelschalln, S. S. Theol. Lic. und Pfarrern allda
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Städten üblichen und gebräuchlichen/ Krafft dieses ißo und inskimss-tige jederzeit vollkömmlichen zu genieffen haben.

Hierüber haben Sie zum Siebenden/alle Wasserftüsse oder Brünne/wie solche in Ger innen/ Röhren oder Graben/ gemeine! Berg. Stadtund dem lieben Bergwerek zum Besten/ ohne männigliches Verhin-derung zugebrauchen/ sich allerdings anzumassen.

Weiln auch zum Achren/dies OrtS nichts/ als lauter Wildniß/und gantzkeine Nahrung giebt/ hingegen das Anbaue»/ rotten und reuten vielsauere Mühe/ Arbeit und Unkosten erfordert/ und die neuen Anbau-enden vielmehr durch Begnadigungen anzulocken/ als mit allerhandBeschwehrung abzuschrecken; So soll es an diefemOrt und mit dessenEinwohnern/ gleich den andern Berg-Städten/wegen der Woljss-und andern Jagden gehalten werden.

Zu desto bessern Abgang des Biers/ und künfftiger Zeit der TrancksteuebBeförderung/ sollen zumNeumen/dieEinwohner des OorstsSosa/wie auch die angränzenden Waldhausern/so innerhalb der MeilWe-ges erbauet und ins künfftigeerbauctwerden/ihrvon Nöthen habendesVier/ zum Auöschanck/Hochzeiten/Kindtauffen/ und andern Bcdürf-fen/ nirgend anders/ als zur Johann Gcorgenstadt/ bey StraffundVerlust des eingeschrodcnen fremden Bieres sich erholen.

Diese neue Johann Georgen Stadt / samt aller derer Einwohner/ sol-len auch zum Zehenden/ mit aller Freyheit/Zunfft/Innungen undHandwercks-Gewohnheiten/ Brauhäussere/Brauen/ Malyen/Schlachten/Vacken u.Schcncken/Bicrs undWeins/auchHandthie-rcn undHandeln/nach ihren bestenNuyen undEbren befreyec/und bin-nen der MeilwegeskeinHandwerckö MeisternochStöhrergesörderkoder gelitten werden/ ausser die Handwercks-Meister zu JohannGeorgen Stadt/ doch/dastder Räch/ was jeder Bürger und Ein-wohnerjabrl.zn brauen befugt seyn soll/ um mehrerRichtigkcit willen/rintheile/und dieInungs-^rncu^ehemid zuvorUns solche zurgnaoig-sten c'onlirm. unterkhänigst eingeschicket worden/ mit Zuziehung undEiywilligungdesRatbscingerichtct auchdewstwen wahreAbschrifftdavon übergeben / und Gemeine. Stadt und Bürgerschafft von dem

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