von -er Zien-Berg-Sta-tMenberg. 58
Do aber in Commißion-Sachen was fürfällk,wird ein Notarius auf der Parten Unkosten er-fordert und gebraucht.
Bey dem LNNO I Z48. um rr. OÄ. errichte-ten vierten Fürstl. Vertrag ward Hertzog August»das Amt Altenberg übergeben, mit Nutzungen,und den Ritter-Diensten, auch den Amtsassen.Siehe XI. Theil der Diplom, und curieulen Nach«lese der Historie von Ober-Sachsen p. 24.
Das sechste Lapitel.
Von dem hiesigen Aönigl. undEHur-fürstl. Berg-Ambre.
sb)^ebst vorgedachter Königl. und Churfürst!^Amts-Verwaltung zum Altenberg istallhier auch ein löbliches Berg-Amt vonder hohen Landes-Obrigkeit vorlangst schon ange-ordnet worden, um den Nutzen des hiesigen sien-Bergwercks sowohl, als derer dahin gehörigen Ei-senstein-Zechen desto besser zu befördern, und hinge-gen allen Betrug und Unbilligkeit desto eher zuverhindern. In Ansehung der Rang. Ordnung,nach welcher es den Rang vor dem EhrenvesteuStadt-Rath allhier hat. achte mich alleruntertha-nigst nach dem sowohl an. 1704. am r o. ^unu, alsam 29. M. 1705. ergangenen allergnad. U.e1cnpri8.
A b Bon