von der ZiemBerg-Stadt Altenberg. 15 5
eine rechte Erb-Huldigung gethan, gelobet und ge-schwohren, und darnach demüthig und fleißig ge-beten haben, Ihnen ihr alt Herkommen Freyhei-ten und Gewohnheiten, ?rivj!e§irr und Gerech-tigkeiten zu verneuern, zu couürmiren und zu be-steigen, sie auch darzu handhaben, zu behaltenund bleiben zu lassen, Immassen ihnen die vor-mahls von unsern Vorfahren, Alt-Eltern, Vet-tern, Vater und Unsern Bruder, Seeligen geben,conirrmiret verschrieben und bestetiget worden ist,deß haben Wir Ihre Gutwilligkeit, ziemliche undfleißige Bitte, auch getreue und angenehme Dien-ste , so ihre Vorfahren und sie unsern Vorfahren,Alt-Eltern, Vettern, Vater und Brudern, unduns willigltch gethan und fort mehr uns und Un-sern Erben thun sollen und mögen, und sonderlich! Ihnen zu Auffkommen und Gedeyen, darzu Wir! alle Wege geneigt seyn, und haben denselbigenRichter, Schoppen und Gemeine vfn Geisingsber-ge solche ihr alt Herkommen, löbliche und ziemli-che Freyheit, Gewohnheit, Gerechtigkeit und Ver-i schreibungen verneuert, conkirmiret und bestetiget,verneuern, contirmiren und bestetigen ihnen dieaus Unser Fürstlichen Macht und Obrigkeit hiermitgegenwärtiglrch und gnädiglichen in Ärafft diesesBrieffes, die für bas mehr zu haben, der nach Lautder Verschreibunqen, ihnen vormahls von UnsernVorfallen, Alt'Eltern,Vttern, Vatern und Bru-der seeligen darüber gegeben, auch nach alt Her-kommen