von der Zien-Bevg'Stadt Altenberg. 1 8 5
genmächtige Weisung abzuhelffen, so haben Wirsie in Beyseyn Unser Räthe und Lieben Getreuen,Herrn Rudolphen von Bünau, Ritters, HerrnSimon Pistoris, Doctor Canzlers, und Georgvon Carlowitzs, Amtmann zu Radeberg also ent-schieden , daß die im Geisings-Grunde gleicher ge-stalt und wie Ihnen im angezeigten Vertragenachgelassen Bier zu ihrer Nothdurfft zu brauenund zu schencken, auch sollen Macht haben Weinzu zapffen, zu schencken und in Krägen und Fla-schen zu verkauften; aber in Tonnen, noch halbenund andern Gefäß sollen sie nicht verkauften nochihnen abtragen oder hinweg führen lassen, sondernin deme und andern allenthalben nach Inhalt an-gezeigtes Vertrags und Ordnung halten, und da-mit die Rechtfertigung vf geführte Beweisungegäntzlich aujgehaben, und sie also gegen einandervertragen seyn und bleiben, Treulich und ohneGefährde, Zu Uhrkund mit unsern aufgedrucktenSecret besiegelt und geben zu Dresden den Dienst-tag nach ^lexü ^nno vomini Taufend fünsshundert und im vier und dreißigsten Iahre.(i 53 4.)
No. XV.
Dee vierdte Schiebt mit den Geisingem.
H>on GOttes Gnaden Wir George Herzog zu^ Sachsen, Landgraf in Thüringen, Marg-graf zu Missen bekennen und thun kund, nachdemsich zwischen Unsern Lieben Getreuen denen von Al-
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