«z» IX. Theil,
So man das Wasser zu Trer'bung derer Machi-»en durch einen Bach oder Graden an einen Ort zuleiten gedenket, so muß man bey demselben wohlob-ferviren, daß solcher nicht etwan über sich steigen mö-ge, sondern vielmehr unter sich, ja man muß solchenGraben, um den Wasser einen Fall zu geben, allehundert Fusse einen halben Fuß abhängend machen,damit das Wasser durch solchen Fall lebendigbleibet, und einen Lauff bekömmt, sonst bleibet das-selbe stehen.
Man soll auch solchen Wasser-Graben ein guteskunclamencvon Leim geben, und dichte schlagen lassen,so ferne man denselben haben kann, oder wohl garsolchen am Boden mit Lemenr vderlerras belegen,damit solcher kein Loch gewinne und wandelbar wer»de, welches am Anfange am leichtesten zu thun ist.Auch soll man ihm auf denen Seiten mit einer Mauervon Steinen versehen, damit man das Wasser in sol-chen wohl fassen möge, ja, auch solchen nach Be-schaffenheit des Orts wohl gar überwölben odersonst bedecken lassen, jedoch in solcher Höhe, daß einMensch gebückt durch demselben gehen mag, um denGraben rein zu halten. Herr Sturm will, daß sol-cher gewölbter Graben oder Canal, auf alle 400 El-len Lange allemal ein Thürgen haben soll, so mit ei-nem Schloß wohl verwahret seyn soll, damit keinFremder hinein kommen möge, sondern nur die, sodazu bestellet seyn, damit solcher in Fall der Noth aus-gebessert werden möge; es wird auch wohl der Bo-den darinnen als ein Brunnen etwas tiefferausge-graben, damit das übrige fiiessende Wasser seinenSand oder Schlamm, welchen «etwa noch bey sich
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