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''' McttM'äfiich Bayreuthische Eisenwerke.
0 0 wie das Marggrafrhum Bayreuth für manchen großen Staatin verschiedenen Branchen ein Muster der Industrie ist, so ist esauch in dieser Branche, und man wird wenig Gegenden finden, woIn so concenlrirenten Distrikten so viele Eisenwerker angetroffen wer-den, deren jedes mit dem möglichsten Nutzen betrieben wird, nicht zu,gedenken, daß In ältern Zeiten, wie die Spuren zeigen, noch mehrereWecker gewesen seyn müssen.
Die Lage begünstigt aber überhaupt das Gewerbe dieses Landesso ungemein Vortheilhaft, daß, wenn mancher auswärtiger Liebhaber vonEntreprisen dieses alles in seinem wahren Zusammenhang genau über-sähe, und wissen möchte, er dieses Land vielen andern Staaten gewißvorziehen würde, worzu annoch kommt, daß selbst der Landesherr nichtnur die Unternehmungen werkthätig unterstüzt, sondern auch durch Prä-mien die Unternehmenden ermuntert, so wie die große und kleine Die-nerschaft in diesem Stück, so wie überhaupt, dem Willen ihres Souve-rains auf das pünktlichste nachlebt.
Die erzeugten Waaren werden hier nicht, wie in andern Län-dern, mit Zöllen belegt, ihre Auefuhre wird im Gegentheil mit Prämi-en belohnt, und die Einführe auswärtiger nehmlicher Produkte mitAuflagen, wie billig, erschwert; Der Fabrikant erhält ohnverzinnßlicheVorschüsse, die er nicht erst mit Hypothek und Bürgen ängstlich ver-sichern muß (ein Fehler manches großen Staats) sondern, die man ihmauf Treu und Glauben zu seinem Fortkommen, nach der Weise, wieein Vater gegen seine Kinder handelt, giebt; Die Religion macht hierkeinen Unterschied, und der Christ, von welcher Religion er sey, gleichdem Juden, kann auf diese Landesväterliche Vorsorge Anspruch ma-chen; Die Gerechtigkeit ist in diesem Lande eine Stiefmutter der Rechts-gelehrten, und man wird kein Beyspiel finden , daß RechtSfreunde, wiewohl in andern Ländern geschiehet, ihren Kindern Prozesse vererben;Die heilige Inquisition, wo der Leidende unter dem Schein der Gerech-tigkeit, vielmalen ohne erhebliche Ursache, bis zum Bettelstab gebrachtwird, ist unbekannt, und der Richter, der die Gerechtigkeit im Namendes Landesherrn in Städten und auf dem Lande handhabt, lebt hiernicht von Sportuln; Die strafende Gerechtigkeit lästert nicht nach Blut,
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