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Des Freyherrn von Hofmann ... Abhandlung über die Eisenhütten
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4. Dtt ^nopfhammer, hat tln Fristhfeuer, und gehört dem Ham-mermeister Llausnitzer.

b) m der Wunsiedler Bergamts-Revier

i. Der neue Hammer bey Weißenheyd, bestehet in einem Hoh-ofen, einem Staab- und Zaynfeuer, und gehöret den WächterischenErben.

r. Der Frankenhammer, unter Weißstadt, bestehet in einemStaabhammer, und gehört Herrn Dittmar.

z. Der Leupoldsdorfer Hammer, hat obgedachten gemeinschaftlichenHohofen, einen Staab-Blech-und Zaynhammer, auch ein Zinnhauß,und gehöret nur erwähnten Herrn Commerzienrath Müller.

4. Der Tröstauer Hammer, oberhalb Wunsicdel, hat einenStaabhammer, und gehört Herrn Spörl zu Dörflaß.

5. Daö Wölsauer Hammerwerk, ohnweit Arzberg, bestehet in ei-nem Hohofen und einem Staahhanimer, und gehört dem Königl. Preußl.Rittmeister, Herrn von Schubarth auf Brand.

6. Der Wendenhammer, bey dem Jagdschloß Kayserhammer anher Eger, hat ein Blaufeuer, einen Staabhammer, ein Stahlfeuer undannoch die Cvnceßion auf eine Drathmühle, Sensenschmicde und Waf-fenhammer; er gehöret dem Herrn Regierungsrath Petermann zuBayreuth.

7. Der Schwarze Hammer, unter Kaysershammer an der Eger,bestehet in einem Hohofen und einem Staabhammer, gehöret dem Ham-merherrn Schreiber.

8. Das Wellerthaler Hammerwerk, bey Selb, hat einen Hohofen,und einen Staabhammer, und gehöret dem Hammerherrn Zeidler. >

9. Das Niederlammitzer Hammerwerk, bey Kirchenlammih, hatein Blaufeuer und ein Frischftuer, und gehört dem Hammermeister Dürr-schmid allda.

Diese beyden Berg - Reviere verstehet der Bergmeister und Ober-Bergsecretarius Herr Ullmann zu Goldkronach, ein alter erfahrnerBergverständiger, der aus Zohanngeorgenstadt in Sachsen abstammt,und welcher sein Revier, in welchem das Fichtelgebürge mit liegt, ganzganau kennt, und richtig zu beurtheilen weiß.

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