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Des Freyherrn von Hofmann ... Abhandlung über die Eisenhütten
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56
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Nachricht von dem Steinkohlenbau Stockheim an der

Meimmglschen Gränze in Fnrft!. Banrbcrgischsn ohnweitder Stadt Cr'ünacd,

nebst einigen Vorschlägen den Bambergischerr Bergbau zu verbessern.

§^ieStemkohlengruben beyStockheim liegen in einem ganz flachen mithohen Gebürgen umgebenen Mittclgcbürge; der bisher erschrotene Fjötzist der aügemeinen Aussage nach durchgängig zu z. und 4. Lachter an gutenKohlen mächtig in cinerTeuffe von einigen Lachter» anzutreffen; die End-lagen sind theils ein mürber, weißer Stein, theils grauerLetten.

Das Streichen des-Flohes ist in der Uen Stunde, und erstrecket sichallem Anschein nach weiter, als der bisherige Bau betrieben worden, wes-halb das ganze linker Hand gelegene Gedinge noch vollkommen unverritzt ist.

Der bisherige Bau ist ein blosser in allem Betracht schädlicher Raub-bau gewesen, und man hat bloß auf dieMcnge derct zu gewiimendenKoh-len gesehen, ohne zzi überlegen, daß, bey einem so fort conünuirenden Be-trieb, ganz natürlicher Weise in nicht gar zu langer Zeit gesammte Grudenliegen bleiben müssen.

Die gesummten Gruben haben aller Orten m einer geringen TeufeWasser, daherodieserUmstand nicht nur die jetzigen Forderungskosten sehrerschweret, weil bey ieder Grube einige Mann auf die Pumpen gehaltenwerden müssen, sondern in der Folge der Zeit auch den gesammten Bau auf-laßig machen wird.

Auf dem einem Ottoischen Werk ist zwar ein Stolln angebracht, westcheraber nicht über etliche ro. Lachter Teufe einbringt.

Ein anzusezender Hauptstolln, zu welchen aniezt ein Landesherr!. Vor-schuß von ivoo.Rthlr. der aber bey weiten nicht hinlanglichseynwird, ge-nehmiget seyn soll, dürste auch überhaupt über etliche 30. Lachter Teufe nichteinbringen, und würde, wenn man sich nicht recht vorsehen möchte, demLandesherrn oder einer Gewerkschaft, die ihn bauen wollte, wegen des her-nach zu fodern haben tvvllenden Stollen Neuntels immer Schwierigkeitenmachen, daein bereits oben gemeldter Stolln epistjxt, der mit wenig Ko-sten die neben liegende Gruben öfnen kann.

Da nun also die Besitzer der ietzigen Kohlengruben bey solchen Umständenentweder ihre Gruben mit denen besten Anbrächen verlassen, oder frisches

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