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Hahn oder ein solches Ventil fehlt, kann das Rückschlagventil nur geöffnet werden, wennder Druck im Kessel abgelassen ist.
Der Dampfdruck im Kessel darf nie über die festgesetzte Maximalspannung gesteigertwerden, welche behördlich genehmigt und durch die Marke am Manometer, sowie durchdie Angabe auf dem Kesselschilde bezeichnet ist.
Das Manometer ist öfters zu probieren, ob es regelmäßig anzeigt und ob sein Zeigerbeim Schluß des Absperrhahnes rasch auf Null zurücksinkt und sich beim Öffnen ebensorasch wieder hebt.
Die Sicherheitsventile müssen öfters behutsam gelüftet und untersucht werden, obsie sich nicht festgesetzt haben oder in den Führungen festklemmen. Ein Überlasten der-selben ist strengstens verboten.
Die sämtlichen Ventile und Hähne am Kessel für Speisung, Dampfentnahme undAblaß dürfen beim Betrieb nur langsam und vorsichtig geöffnet werden.
Steigt der Dampf bis zum festgesetzten höchsten Druck, so muß das Feuer gedämpftund die Aschenfallthüre geschlossen werden, alsdann ist die Speisepumpe in Thätigkeitzu setzen.
Die Entleerung des Kessels darf erst geschehen, wenn das Feuer gelöscht und dasMauerwerk genügend abgekühlt ist. Geschieht das Ablassen unter Druck, so darf diesernicht über 1 Atmosphäre betragen.
Vor Beginn der Reinigungsarbeiten an einem Kessel muß derselbe durch Blind-flanschen von den nebenstehenden, in Betrieb befindlichen Kesseln abgeschlossen werden;das gewöhnliche Schließen der Ventile allein genügt nicht.
Das Füllen der Kessel mit frischem Wasser soll nur geschehen, wenn der Kessel und,das Mauerwerk gehörig abgekühlt sind. Den Kessel mittels kaltem Wasser abzukühlenist zu unterlassen.