_ Das Zehende __
Jahr lang währen und aus öre Derzeren außgetheilt wcvden solle ) ertrehit werde. Selbige sollen GwalL undMachr haben Gesetz zu machen / Ordnungen und Deo-e«Zmßund Zölle aufzurichten/ nach ihrem gefallen: Gusandschasten an Fürsten und Herren zuschicken / Bmfezuempfahen und zu verftrtigen/rrnd andere dergleichen Dmgmehr zu verrichten. Darnach so sollen fünss Rechis-ge-lehrte/die da über Blut-Proceß urtheilen / undfünffPs,dcstat/ den alten Brauchengemaß / erwehlrwerden.
D m 4 Herbstmonat draus / ist diser Rahtemam-fet worden / und hat sich der Kobulleil machrrg bemühet/Laß er Oubernaror oder Lands - Haupkmann werdenmöchte. Es hat sie aber der Feantzösische AmbafladorMemm durch underschidUche Schreiben tmmerzu gewahr,mt/ sie ftllen von solchen Erneuerungen emhalten / biß DieErfahrung erfolgen wurde. Der Omlaivus hmgegenhatsich allermaffm dahin bearbeitet/ daß dlser Rath gesetztwerdm möchte: Also daß man setz nach dem gememenSprüchwort sagen könte/ es wäre nun vom Streiten undstreichen / zu einem Papirenm Krieg und Wort-Gefechtkommen.
Der RobusteU hat sich lassen einen Gubernatortin>liefen: Raths-Herren( die Oberkert genaht) »varemdeeIdjpohr Venolla, Claudi Venosta, Francifc Ven ^sta, Actius2?esta,Doctor Johann Jacob Paribell, Doctor Johann An-thoniQ iadn Peran da, Johann ßactista Pain, Johann Ba-rach, Johann Andreas Jchenard, Jacob üMalaguzin, Doch*Johann Anthoni , und Johann Maria beyde Paraviein!.Es war beswirssn/ daß sie ihr Amvt verrichten Men/wann sie sich den Bündtneren von ihnen bestätiget zu wer/Lm / werden präsentiert haben.
Endiichen/so haben hie VelllM'auch zwey Mam
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