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Fortunati Sprechers von Berneck, beider Rechten Doctoris und Ritters, Historische Beschreibung von denen Unruhen und Kriegen : so in denen hochlöblichen rhätischen Landen vor Jahren entstanden und durch Gottes Beystand glücklich zum Ende gebracht worden / auss dem Lateinischen in das Teutsche übersetzet und nun in den Truck verfertiget [von Johann Conradin Bonorand]
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709
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__ Buch. _ 709

greife / erseye dann einttveders mit dem Gottshauß-Bundt verbündet/ oder ein Bündtnerr deßwegen dieHerren auß dem Gottshauß-Bundt / auf den Dinstag/zuvor sie iz: Äayl gesteiften / sich zumLhum/Kapnel/ so bey einanderen versamlet war / verfügt/ undhaben ihnen die Satzungen/ betreffende den allgemeinensonfsnium deß gautzm Thum-Kaprtels / wie auch die je/rügen / so im Jahr 1641. und zuvor auch gemacht worden/und vermachten/daß der Gottsyauß Bundt auch seinenWillen möge und müsse Larzu geben / auß dem Original,ooer Haubt Buch/ so ihnen gewiesen worden/ vorgelesen.Und darbey protestier, daß alles und jedes / was disenSetzungen zu wider/ und zum Nachtheil/zu was Zeit/und Ort/ und von wem es auch Der geschehen möchte/Mtrg und ehngültig ieyn solle und werde. Und habendre andere zwey Bündken / dise ihre proresta auch un/d.rschrieben. Judeme so haben sie ihnen 6. Arttckal vor/gehalten / als welche der Lutzt Jteri An. 15:41. der Tho-maö ^?IantL, An. 1548. der Dear z ?ortL An. 1581. Pe/terM.cher/ in Gegenwart deß kranciL Bonbon*, Bi-s^oTN'n von /'erceii Apostolischen Nuncif , und deß Fran/ßöÄschen 4 mbastadorett Grangi er) d Zäuereis. und der/

hann Fluog/An. r6vi. und hiermit5. Bischöss zu Khur/mit eurem öffentlichen Eyd zu halten versprochen habenres lauten aber selbige Artickul also: wir Bischofs/ Har-vest, Decan, und g-rntzes Kapitel / deß Gottshauses zuKhur/ haben zu gelassen / und lassen zu / daß ein jederenvchlter Bischofszu lassen solle und wolle/daß der Gotts/Hauß-Bundt/und die andere zwey Bündt/ ihre Artickel/und Satzungen / Religion und Regiment/ wie sie jetzvovder Wanl ftttb / aenic ssen und besitzen mögen / nach belie /den. Daßder Bischofs zuKhur/ alles dasjenige was

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