7 1 ® ^_Das Zehende__
der GotLshauß? Bundt tradiert, abgehandlet / und Ischlössen hat / sur gut und gmrrgerkennen und halten solle:und Wider dasselbtge tnemaylen nichts neues anheben wol-le. Daß der Bischoff zu Khue / ohne deß Lhum-Aapbtels / und Gottshauß-Bundks müssen und Willen / ochBtjchthums seine Rechts und Eigenthum den/ weder ver- ^kauffen noch aiienieren/weder solle noch möge: undfahishaß der Bischofs von Khur etwas thun wurde / dessen sichdas Lhum-Kapitel / und der Gottshauß-Bunot be-schweren wurde / und von ihme Necheuschasst begehrte:alsdann so solle und müsse der Bischofs auff seßThum-Kapitels/ und Gottshauß - BunLw begehren Rechenschasst geben. DerBisÄoffvonKhur/solle die BücWliche Aembter / durch Auch auß dein Gottshauß-BEverwalten. Der Bischoffvon Khur soll kein Gewalt ha-ben/ das Bischöfliche Amot auszugeben / noch zu vertäu-schm / noch auf einige weiß und form zu absicherest / ohnesonsens, Willen und Recht deß Kapitels / und Gotts-hauß-Bundts.
Der Apostolische Nundus «Seap und das Kapitnlzu Khur haben über dtft Prordia geantwortet/ uno unseranderem ihre geistliche immunitet oder Kirchen - Freyheitvsrgewandt/ und begehrt/daß dieWahl laut den geistil-cyen Satzungen aefreyt seyn solle.
Unde dessen haben die Äeyserlichen Gommillan inFrankreich in Beylegung der Bündtnmschen und Veit-ltnerrfchen Händlen underjchtedlkche Mittel vorgeschlagen.Der Schenard schlugunder anderem vor/daß dre Bündttner einen General Pro vifer , aber einen V ltliner ernamb-sen mögen / derftlbige foire auch Richter «em über alleSachen/zwüscht den Bündtneren und Veltlinern: ba)-neben/öaß dieVMmer zu den Aembtm und Verhöiung