1 L 16 , ren 18 . Sept.
Vor dem Kleinen Rath rc.
Auf Einsicht eines Beschlusses des Großen Raths vorn 28. Juni d. I. hin-sichtlich der Bekanntmachung der revidirten Gerichtsordnung des Obcrappella-tionsgerichtes, welcher tautet:
1) Das Reglement des Oberappellationsgerichts soll im Ganzen zurProbe auf 2 Jahre in Anwendung gesezt und beobachtet werden.
2) Der Kleine Rath und die Standeskommission werden bevollmäch-tigt/ die auf den i. September einzufordernden Mehren zu klassifiziern,und wenn sie die ausgeschriebenen Artikel durch ein entschiedenes Meh-ren angenommen finde»/ das vollständige Reglement auf 2 Jahre zurRichtschnur für das Kantonsgericht, die untern Gerichtsbehörden unddie Pakten durch den Druck bekannt zu machen.
und des Protokolls der Standeskommisfion vom I3ten desselben Monats, ausWelchem sich ergiebt, daß die unterm 29. Iun. d. I. ausgeschriebene Haupt-grundsätze der vorerwähnten Oberappellationsgerjchts-Ordnung mit 34 Stim-men, und demnach mit einem entschiedn«« Srandrsmehren unbedingt genehmigtworden sind, hat der Kleine Rath
beschlossen:
Es soll die revidirte Oberappellationsqerichts-Ordnung als nunmehrfn gesetzliche Kraft erwachsene Vorschrift für alle dabei betroffenen Theile, durch