97
Zweiten Theil l Buch.
15) Daß alle Appellatzen -er Unter-——thauen des Bischofs so wohl aus denen Städ-
ten als auch aus deuenDörfern und Gemein-den an den Bischofsollen gebracht, von ihmentschieden und vollzogen werden.
16) Er verlangt das ganze veltlin,die Grafschaften Cleve und worms, dasHochgericht puschlaf und alle Rechte, Zölleund andere Zugehörden vermöge der Raiftr-lichen Privilegien und Bestätigungen der-selben und will» daß die Bündner diesemallen entsagen sollen.
17) Gemeine drey Bünde sollen demBisthume allen Schaden, den es seit 1526wegen derer Zölle und Verminderungen deSZehenden erlitten hat, ersetzen.
Er behält sich endlich vor diese Artikelnach erhaltener Antwort noch besser ausein-ander zu setzen.
Von der Stadt Chur verlangt er besonders:
i) Daß sie vor allen Dingen ihre vomKaiser Ferdinand dem II erhaltenen Privi-legia originalster dem Bischöfe vorzeigensolle, um dieselben durchzusehen und daß sieihm eine authentische Copie zustellen solle,um daraus zu sehen, ob etwas nachtheiligesfür das Bisthum wäre hinein gesetzet worden.
II. Theil. S 2) Daß