Band 
[Erste Fortsetzung.]
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Geschichte des Bündnerlandes.

--Unterhandlung zugegen gewesen; sie hätten

i6zi also weder jemals dergleichen zugegeben, nochLas geringste von ihren Rechten in Ansehungder 'Pässe nachgelassen. Sie glaubten deß-wegen befugt und berechtigt zu seyn das ihrebefestigen und beschützen zu können. Wannder Erzherzog sage: sie handelten wider dieErbeinigung, so thue er ihnen Unrecht, jgman könne ihm vielmehr dieses Schuld ge-hen, da er in vielen Stücken den Einhaltder Erbeinigung übertrete. Er bezahle zumBeispiel das seit vielen Jahren schuldigeJahrgeld nicht, er eigne sich das Gamnau-uev Thal, welches zum Unter Engadin ge-höre zu , eben dieses geschehe mir den Gotts-hausleuten des Münsterthals unter Calva,und der Herschaft Tarasp, welche unter demGmchtsftabe zu Schuols im Unter Enga-dn, gehörten; sie hätten denen zu Nauders >wohnenden Unter Engadmern die Beschwö-rung des Bundsbriefes nicht erlauben nn-Las Verben zur Vertheidigung des Vater-landes verbieten wollen. Die Bündner hin- jgegen hätten stets die Erbeinigung beobachtet, §daher lebten sie der gewissen Zuversicht, daß -die Eidgenossen dieser ihrer Versicherungvölligen Glauben beimessen, ihr Gehör die-sen Verleumdungen nicht leihen und deßwe-gen von dem gefaßten Entschluße denen Bünd-nern bei der Vertheidigung ihres Vaterlan-des beizustehen, abstehen würden, da diesesder Erhaltung des ganzen EidckenößischenStaatskörpers zu gut komme; sie versicher-ten