L42 Geschrchte des Bündncrtandes.
-— und hätten die blos zur Beschützung des
i6z; Bündnerlandes daselbst postirten Äündnerfeindlich angegreiffen und dieselben genöthigetden Ort zu verlassen und darauf diese Graf-schaft und das Heltlin, welche beide derRepublick Bünden gehörten, wider allesRecht eingenommen. Dieses schriebe Sie ihmin der Absicht, damit er daraus ersehen undbeurtheilen könne, wie viel man denen Ver-sprechungen und Versicherungen zu trauenhabe. Sie verlangte von ihm zu vernehmen,wie er gegen sie gesinnet wäre. Sie hosteindessen ^ daß er so lange bis sie dem Raffergeantwortet und Er sich erklähret hätte,Nichts feindseliges unternehmen werde.
Kaiserliches Schreiben.
Das Raissrliche Schreiben enthielt fol-gendes: Er habe mit Sem größten Miß-Vergnügen vernommen, daß die Eidgenossenüberhaupt, oder der größere Theil und dieDündner den» Könige von Frankreich , der«hne Msach den zu Regenspurg geschloßenenFrieden mit dem Raiser und dem Rom»Reiche gebrochen und die Staaten des Rom.Reichs sowohl, als auch die Erbtäuder desRaisers feindlich angegriffen habe, für seineArmee den Paß in das veltlin und Enga-dtn und die Besetzung dieser Länder erlaubtund allen Fürschub gethan hätten. Er habeschon deswegen den aoten April an die- Eidgenossen geschrieben, wie er dieses auch an-