Band 
[Zweite Forsetzung.]
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509
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Zweiten Theils V Buch.' 509

Die D e c a n e schreiben an die S t a n d s- 7777Versammlung.

Die Evangelischen Decane schreibenan die Standsversammlung: es wäre ihnenvon einigen Vornehmen zugemuthet worden/das, was sie in ihren Schriften sagten, zubeweisen, sie wären deswegen bereit diesesfür einem unvartheiischen Gerichte zu thun.

Sie beklagten sich auch, daß die Katholikenin dem Religionsgeschäfte wider alle Funda-mental Gesetze die Protestantischen Untertha-nen ausschließen wollten, und bedienten sicheben der Gründe, so Guler zu Ilanz an-geführet hatte. Sie verlangten, daß diesesnach den vaterländischen Gesetzen durch un-vartheiische Bündnerische Richter entschiedenwerden sollte. Sie klagten auch wider die-jenigen , (nämlich wider die zu Ilanz ver-sammelten Rathsbotheu,) welche ihnen ver-biethen wollten, ihren Zuhörern und Glau-bensgenossen weder schrrftlicd noch mündlichwegen den Angelegenheiten des Vaterlandes,welche das Heil beider Stande zum Augen-werk hätten, Vorstellungen zu machen. Manantwortete denen Decanen ganz kurz: „dieGtandsversainnilung präientire den vonden Gemeinden verordneten Landesfürsten,dem billig jedermann gehorchen müßte. Essey abgeschmackt, ungereimt und wider alleRechte, ein Recht gleichsam wider die Ge-meinden zu verlangen. „ Schon auf diesemBeilage versicherten sie : es hätten einige Ge-meinden