Band 
[Zweite Forsetzung.]
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Zweiten Theils V Brich. N9

t nicht willigen ivollten, wann nicht auch ih-——nen ein gegenOtiges Versprechen in Anst-hung der Güter und Geistlichkeit der Katho-liken und ihrer verlangten Freiheit in Bündengemacht würde, da sie doch vorher im In«t sprrrcker Tractat versprochen hatten, daß siest sich nicht in Politischen und Geistlichen Sa-a eben mischen wollten. Es wurde deswegen

s ein Contraet errichtet, den ich kürzlich bei-

i sehe» will. Der Marchese von Leganes

r erlaubt im Namen Jhro Ratholischc Ma«e jestät, daß die eingebohrnen Clevnerischen> Unterthanen in der gedachten Grafschaft woh-nen tonnen, jedoch sollen sie daselbst ohnest Ausschweiffung und sowohl heimlicher als

s öffentlicher Aergerniß, nach der Vorschrift

>- des Bischofs von Lomo leben. Dagegen

l, versprechen die Bündncrischen Gesandten im

n Namen derBündner, sie wollten zugeben,

daß die Katholiken, Geistlichen und Welt->- lichen Standes, in Bünden in ihrer Kir-

n chenfreiheit leben können, und keine Neue-

r rungen wider das, was den rzten Juli,

n als der letzte Beitag zu Ilanz gehalten

d wurde, gewöhnlich war, sollen gemacht wer-

>t den, jedoch mit Vorbehalt des Inspruckep

!r Kapitulats und anderen feyerlich- bestätigten

d Tractaten, wider die dieser Contract nur

n jn dem oben abgeändertem Punkte gültig

seyn soll, und der Genehmigung der Oberenn rrr Zeit von 6 Monaten von heute Dato

ß- an. Bis dahin soll man sich mit der Be-

r vbachtung des gegenwärtigen begnügen. Die-lt K 4 fer