Zweiten Theils V Brich. N9
t nicht willigen ivollten, wann nicht auch ih-——nen ein gegenOtiges Versprechen in Anst-hung der Güter und Geistlichkeit der Katho-liken und ihrer verlangten Freiheit in Bündengemacht würde, da sie doch vorher im In«t sprrrcker Tractat versprochen hatten, daß siest sich nicht in Politischen und Geistlichen Sa-a eben mischen wollten. Es wurde deswegen
s ein Contraet errichtet, den ich kürzlich bei-
i sehe» will. Der Marchese von Leganes
r erlaubt im Namen Jhro Ratholischc Ma«e jestät, daß die eingebohrnen Clevnerischen> Unterthanen in der gedachten Grafschaft woh-nen tonnen, jedoch sollen sie daselbst ohnest Ausschweiffung und sowohl heimlicher als
s öffentlicher Aergerniß, nach der Vorschrift
>- des Bischofs von Lomo leben. Dagegen
l, versprechen die Bündncrischen Gesandten im
n Namen derBündner, sie wollten zugeben,
daß die Katholiken, Geistlichen und Welt->- lichen Standes, in Bünden in ihrer Kir-
n chenfreiheit leben können, und keine Neue-
r rungen wider das, was den rzten Juli,
n als der letzte Beitag zu Ilanz gehalten
d wurde, gewöhnlich war, sollen gemacht wer-
>t den, jedoch mit Vorbehalt des Inspruckep
!r Kapitulats und anderen feyerlich- bestätigten
d Tractaten, wider die dieser Contract nur
n jn dem oben abgeändertem Punkte gültig
seyn soll, und der Genehmigung der Oberenn rrr Zeit von 6 Monaten von heute Dato
ß- an. Bis dahin soll man sich mit der Be-
r vbachtung des gegenwärtigen begnügen. Die-lt K 4 fer