Zweiten Theils V Buch. §zz
ten auch eine Beisteuer zur Tilgung derSchulden des Vaterlandes und zur Bestrei-tung der Unkosten auf den Bunds - undBeitägen / der Französischen Truppen undder Armee ausserhalb Bunden und die An-legung eines Jahrmarktes in dem Orte Ca-nobbio (L-mobbium) zum Vortheile derMisaxer angehalten; dieses wolle der Her-zog von Leyancs seinem Könige hinterbrin-gen und das Beste der Bündner beförderen ;die Bündnerischen Amtleute in den Unter-thanen Landen sollten sich wie die Prote-stantischen Eidgenossen in ihre» Landvogteimjenseits den Alpen betragen,
Privilegia des St. Jacob Thals.
Die St. Iacobsthaker in der Graf-schaft Cleve konnten vor diesem in Civil Sa-chen, jedoch mit Appells; an die Bünd-nerischen Gemeinden, selbst urtheilen undder gröste Theil dieses Thals wurde wegender Anhänglichkeit und Treue seiner Bewoh-ner an ihre Herren von dem Graf JohannGerbelloni 1622 eingeäschert. Sie warendym Bischof Paul von Chur und Gemei-ner drei Bünde isiz zu Jlanz in einemFreibeitsbriefe, ob dieses gleich nicht demhöchsten Landesfürsten oder denen Gemeinden,war vorgetragen worden, sondern nur vondenen damaligen Rathsbothen geschehen war/auch unter andern mit der Freiheit beschenktworden „ daß der Kommissarius von CleveL? mit
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