Zweiten Theils V Buch. sz?
desselben zu unterwerffen. *) „ Es sey da- —her auch r 6 n da sich die Davoser wegen ^42dieser geinißbrauchten Benennung Untertha-nen beklaget hätten, zu Mayer,feld dieUrthel gefallet worden: „ Die Grafen vonTirol sollten sich inskünstige dieser Benen-nung enthalten. ,, Guler machte diese Schriftöffentlich bekannt, und ein der Freiheit desVaterlandes ergebener Mann uud fleißigerForscher der Geschichte bewiest und bestätigtedieses öffentlich mit unumstößlichen aus der er-sten Freiheit des Bündnevlandes diesftits denAlpen und dem ewigen Bunde unter einanderhergenommenen und mit authentischen Urkun-den belegten Gründen und zeiget aus un-widerstehlichen Gründen, aus dem ewigenBesitze und der Behauptung, daß diesesVolk gleiche Freiheit und uneingeschränkteHerrschaft mit denen übrigen Bündnern ge-nossen und sich derselben jederzeit bedienethabe. . .
*) Wir nachbenambten Küngold, Grä-fin ze Wontfort, Catharing von Sax, von Mon-sax, Schwestern, geboren von Werdenberg, GrassWilhelm von Montfort, Herren zg Tetnang,Grass Rodolss von Montfort, Frow Lüngoldenobgcnanntcn ehelicher Gemahl vnd Sohn, GrassHeinrich von Sax von Wonfax , der vbgemelte»tzatharinen von Sax, ehelicher Sohn, vnd ichHeinrich von Lümcrins, der obgemeldten Frow' ' L; Catharinen