Zweiten Theils V Buch. E
Conftrmz zu Chur.
Den D Wmtermonats wurde diesekIlnruheN und Neuerungen halber eine Zu-sammenkunft eint er Demrtirten zu Chür ver-anstaltet. Die Davoser stellten die ganzeSache und ihre Rechte kurz und gründlichvor und überreichten dieselben schriftlichda-mit sie aufdie Gemeinden der Heiden Bündeausgeschrieben würden. Der HauptgrundUnserer Gegner der Hochgerichte diesesRecht anzusprechen, war vorzüglich dieser:es stehe in dem izten Artickel des Bunds-briefes des X Gerichten Bundes ausdrück-lich: „ Es ist auch beredt und bedinget; ob„ ütz vergessen würde an diesem Brieff , daß„ eszelützel oder zeviel gemacht were, dz wie,/ das mit gemeinem rath mindern vnd meh-„ ren möchten-, daß es vnd an den Eydk„ nicht bunden soll sin: „ und deßwegenglaubten sie nach dem Majestätskechte undihrer tragenden höchst Obrigkeitlichen Gewaltberechtiget zu seyn, auch die Rechte undVorzüge eines einzelnen Hochgerichts auf-zubeben und nach Beliebet» und ihren Ab-sichten anzuwenden. Die Dcwoser wider-legten diesen ihren vermeinten Grund selbstaus dem Blmdsbriefe, denn im X Artickelheisse es: „ Es ist auch beredt vnd bedinget,, in dieser Pündtnuß, daß matt jederman„ soll lassen blvben by sinen reckten vnd Fry-„ betten mit gutem thrüwen ohne alle qe-ftrd: „ und in dem vorhergehenden VI tm
Artickel