§94 Geschichte des Bnndnerlandes.
7^-„ Davos und im Gottshansbunde der
1642 „ Bürgermeister von Lhur, der den Rang„ habe;/, und Simler und andere Geschicht-schreiber nenneten den Landamme von Da-vos , das Haupt des Bundes. Wann dieübrigen Bundsmänner des X Gerichten-hundes glaubt hätten, daß sie ein Rechthätten den Vorzug von Davos zu bestreiten,(und es waren doch zu der Zeit und in denfolgenden Jahren in diesen Hochgerichtenkluge und tapfere Männer, die auf ihreFreiheit viel gehalten hätten, gewesen ) sowürden sie gewiß ihre Rechte nicht vernach-läßiget haben ; allein sie wären gewissenhafteLeute gewesen, hätten einen, jeden seine Rech-te gelassen, niemanden beleidiget, ehrbar ge-lebt, und das Beste des Volks für ihr größ-tes Gesetz gehalten. Sie Davoser luden dieÜbrigen Hochgerichter aufs neue ein sich demunpartbeilschen Richterstuhle der beiden übri-gen Bünde zu uuterwerffen und sie versicher-ten, daß sie sich ihrem Ausspruche ansetztund allezeit unterziehen wollten; sie bäthenund ersuchten die Gemeinden der beidenBünde, daß sie geruhen möchten die Davo-ser als ihren Mitstand wider alle Gewalt-thätigkeiten und Unrecht, durchs Recht,durch ihr Ansehen und durch ihren Beistandzu schützen, wie denn der Vundsbrief Ge-meiner dreien Bünde erlaube um Recht,Beistand, Schutz und Schirm anzusi-ben.Sie wollten aufs neue am Anfang, in derMitte und am Ende in aller nur ersinnlich
möglicher!