596 Geschichte des Bütidnerlandes.
— mand sey mächtig genug, ihnen Gesetze ztt
1642 gchen oder die Hände zu binden.
Beitag zu Chur.
Den iß Chriftmonats wurde ein Beitagnach Chur ausgeschrieben und die Davoserwiderlegten schriftlich und auf eine bescheideneArt die beißenden und grobe» Ausdrückeihrer Gegner und schilderten die Eitelkeit derMensche» in treffenden Bildern. Die Re-publik Bünden, sagten sie, genöße als ei»vereinigter Staat die Rechte und Vorzügeeines Freistaats und werde von jedermanndafür gehalten. Der X Gerichten Bundbesäße übrigens keine größere Majestätsrechteals Gemeine drei Bünde, ja es wäre indiesem Bunde kein Hochgericht, in welchemnicht andere gewisse Rechte hätten, nur Da-vos und diejenigen so sich mit ihnen gleicherFreiheitsbriefe zu erfreuen hätten , wäre un-ter allen das freiefte und bei ihnen ständedie freie Wahl aller Obrigkeitlichen Personen.Sie führeten dieses nicht deswegen an, umdadurch die gemeinschaftliche Freiheit, oderihre Rechte oder Bundsrechte zu entkräften,die sie vielmehr jederzeit herzhaft unterstützetund vertheidiget hätten, Und dieses auch mitder Hilfe Gottes bis an den letzten Hauchihres Lebens thun würden, aber man mäßeder Obrigkeit, dem Rechte und denen Ge-setzen gehorsam seyn. Die Kaiser Theodosiusund Valentinianus hätten ihrem Statthat-