Zweiten Theils V Luch. 6r<
geleaenheiten des Staats vor diesem mit—>Ruhm und Ehre besorgt hätten. Düse, rs4Zsagten sie/ ließen sich's jederzeit vom Anfan-ge der Republik her äusserst angelegen styn,einem jeden das seinige zu lassen und einigeihrer Nachkommen, welche ihre fromme undredliche Vorfahren der Untreue / des Betrugsund unrechtmäßiger Ansprüche fälschlich be-schuldigen / werden gewiß Gotte Rechenschaftdafür geben müßen. Es ist uns Nicht bekannt,daß unsere Landschaft Davos jemals vondenen Gemeinden oder Bundsmännern diedie gewöhnlichen Obrigkeitlichen Aemter ver-waltet haben/ einigen Anfall ihrer Rechteund ihtes Vorzugs halber wäre ausgesetztgewesen; wir haben von Anfang ün unszu einer freundschaftlichen Unterhandlungmit einigen Deputirten der Hochgerichte»:zu Davos, wo dergleichen Versammlungengehalten werden sollen / verstehen wollen,um unsere Rechte und Gründe darzuthün;wir haben dieses zum öfteren wiederholetund eben dasselbe zll Ilanz vor dem Präsi-dent und ganzem Gericht angetragen unddieß wollen wir noch jetzt vor denen Gesand-ten der mit uns verbündeten Eidgenossenthun/ wann diese/ wie wir hoffen/"inBün-den kommen werden, welches unser einziger >Wunsch ist. Wir werden unsere Rechte undunsere Vorzüge dem Äusfvruch des Mehrensder Hochgerichter des Bundes nicht unter-werffen / sondern dieselben durchs Recht zuerhalten und uns wider alle Gewalt nachL. Forts. N unserem