626 Geschichte des Dün-ncrlündes.
——unserem Vermögen zu vertheidigen suchen.
164z Dieß kann uns nicht übel ausgeleget werden,da alle Rechte die Selbstvertheidigung er-lauben. Wir haben jederzeit von denen bei-den Bünden Recht und Gerechtigkeit undSchutz und Schirm wider alle Gewaltthä-tigkeiten verlangt, und dabei bleiben wirnoch. Wir haben die Hochgerichte nie-mals für Feinde gehalten, sondern dieselbenim Herzen für Bundsgenossen angesehen undin unsern Schriften auch so genannt. Wirnehmen den allwissenden Gott und alle un-partheiische Leute zu Zeugen, daß wir nie-mals etwas anderes begehret haben, als dieBundsbr iefe des X Gerichten Bundes undGemeiner drei Bünde, die sehr genau miteinander übereinstimmen, und die gemein-schaftlich angenommenen Gesetze zu beobach-ten. Wir find deswegen weder treulos nochEidbrüchig gewesen und man kann un^wann wir von denen beiden Bünden Rechtverlangen, nicht mit Grund und Wahrheitbeschuldigen, daß wir uns an Anöränd.rgewendet hätten, denn der Bundsbrief Ge-meiner drei Lsmde nennet dieselben nichtAusländer, sondern mit unauflößlichen Ban-den verbündete Bundsgenossen, die bei vor-fallenden Streitigkeiten Recht sprechen soll-ten , und jener Herzevsforscher wird zu sei-ner Zeit wider diejenigen das Urtheil spre-chen , die sich, ob sie gleich den Eid der Treueso oft geschworen haben, dennoch der Beob-achtung .des Bundsbriefes entziehen, dem
wir