Band 
[Zweite Forsetzung.]
Seite
632
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6Z2 Geschichte des Bündnerlaydes.

'—wann m einem Hochgerichte unter denen

*643 Rechtsbrechern eine so große Anzahl Anvev-wandte oder Schwäger der streitenden Par-theien seyn , oder aus anderen Ursachen eini-ge Hinderniß statt finden sollte, das richter-liche Amt nicht nach denen gewöhnlichenGebräuchen zu verwalten und deswegen ausdenen nächst gelegenen Hochgerichten andereRechtsprecher herüffen werden müßten, denentäglich i8 Pfennige * *) (Oenariug) Sola-rium und die Kost sollte gegeben werden,so sollten beständig fünft, welche man Zuzug(Lxteros) nennet, berußen werden, undsollten 2 Hochgcrichter mit einander imStreite liegen, so sollten aus dem ganzenBunde iO Richter verlangt werden. Die-ses Artickels wegen find wir einig. Indem 8ten Artickel, den fie anführen, 4 ) ist

beschlossen

gen, vnd dieselben die dargesandt sind, söllendsitzen, vnd das gemein recht sprechen, vnnd wedertheil da mit dem rechten vnderligt der soll deßGrichts schaden dem andern theil abthun.

*) Ich übersetze dies Wort Denares durch Pfen-nig, weil der Original Bundsbrief dieses Wortauch hat. Eigentlich gilt ein Denarius ; gute'Groschen oder Patzen lind Denarius nummus einalter Pfennig galt ro Asses öder nach unseremGelde io kr. Seins von beiden kann hier gemeintseyn, sondern dieses geringe Salarium von nochnicht ; kr. oder gerade 6 Blutzgern ist denen da-maligen Zeiten vollkommen angemessen,d) Ich habe ihn kurj vorher nach dem Originaleangeführet.