Band 
[Zweite Forsetzung.]
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Zweiten Theils V Buch. 64z

Maaßregeln der Davoser.

Die mit weit grösseren Rechten undFreiheiten und der freuen Wahl aller Ob-rigkeitlichen Aemter prangnden Davoserschrieben wegen dieses Kaufs, von dem siegehöret hatten, daß darüber Unterhandlun-gen gepflogen wurden, an die Durchlauch-tigste Erzherzogin Claudia von Oesterreich,welche mit Genehmigung des RömischenRaisers als ober Vormunds und Regen-tens alles zu besorgen hatte. Sie wünschtendavon näher unterrichtet zu werden und fürihren Antheil und Vermögen mit IhrvDurchlaucht und, wem es zustehe zu trac-ttren, allein sie könnte!'! nicht so viel bezah-len, als du übrigen Hochgerichter, da dasVerhältniß der Rechte und Anchrüche sehrVerschieden wäre. Sie antwortete ihnen ineinem sehr gnädigen Schreiben, (es ist mirnicht bekannt, was sie denen übrigen Hoch-cierichtern in dieser Sache für eine Ant-wort gegeben bat) und versicherte, daß sie,wann etwas beschloßen ^werden sollte, alle-zeit die gebührende Rücksicht auf die DavoserNehmen würde. Unterdessen hielt der Land-vogt von Castels ^onaun V ccor Traversauf Befehl der Erzherzogin zum öfter»um die zu leistende Huldigung bei denenHochgerichten: an» da dieses bisher unterdem Vorwaude dieses Auskaufs oder einerandern Urfach war aufgeschoben worden.Und es ist gewiß, daß die Davoser und dieS 2 übrigeki

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