Zweiten Theils V Buch. 6s i
-er Partheien gl'Mich beizulegen, und wann-
dieses nicht geschehen könnte/ so sollte diese '64zgütliche Unterhandlung denen Pavelen zukeinem Nachtheile gereichen und der Ob-mann sollte hernach mit denen ConfidemenOMssores) den Ausspruch auf solche Artund Weise ohne Zurückhaltung geben kön- >nett/ wie es ihnen gerecht und billig scheine«/zur Aussöhnung der Partheien dienlich unddem gemeinschaftlichen Wohle des Bundesund der ganzen Nepublick nützlich und be-sgnders zur Erlangung eines dauerhaftenFriedens und einer ungestöhrten Ruhe er-forderlich seyn würde. Maser behielt sichvor, daß er im Fall der Streit nicht gütlichausgemacht werden könnte/ den ganzen Her-gang der Sache, vor der Entscheidung sei-nen Herrn und Oberen referiren könnte.
Dies wurde nun auf die Gemeinden desBundes ausgeschrieben. Die Davoser ver-langter»/ daß diese Rechtsprecher den Streitnur nach denen Rechten und bei ihrem Co-de entscheiden sollten, allein dazu wollte sichMaser nicht verstehen.
Er wird genehmiget.
Die beiden Bünde hielten indessen einmBeitaq zu Lhur und erklährten steh/ daß ih-nen dieser entworffene Compromis gefalleund daß sie ihn guthießen.