Band 
[Zweite Forsetzung.]
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862 Geschichte des Bündnerlandes.

—— weibel des X Gerichten Bundes genenneiwerde. Allein darauf antworteten die Da-voser mit unumstößlichen Gründen: er werdenicht Bundsweibel, sondern Landweibel desGerichts Gchiers genennet; denn da dieunlngeu auf St. Luzien Steig von demFeinde waren geüinaacn wordeli, so schick-ten ihn die Schierscher, als das erste Hoch-gericht in die nächsten Hochgerichte umVaS Volk aufzubiethen. Sie sagten weiterS:in einem Streite zwischen dem Bischoffevon Lhur und denen planta auS dem En-gadin im Jahre 1462 werde RutemannRilchmatter eher als die Davoser genannt.Die Davoser antworteten sogleich und be-zogen sich auf die Urkunde: Rilch,untrersey damals Landvogt von Caftels gewesenund die Beamte auswärtiger Fürsten oderHerren wären jederzeit aus Ehrervietmig zuerst genannt worden , so wie in dem Bunds-briefe Gemeiner dreien Bünde vom Jahre1*124 Johann von Marmels, Herr vonRazüns auch eher als der Landrichter desGrauen Bundes sey gesetzet worden, undeben so wurden auch in anderen Urkundenund besonders in der von 1462 die Bo-then der drei Bünde ohne Ordnung ge-sellet. Die Hochgerichter sagten ferners:im Jahre 144z hatte derLandammann vonLhurwalden, (die Hochgerichter bedientensich vorzüglich deS Archivs dieser Landschaft )urban Sombron als Richter nebst anderenBeisitzern aus denen übrigen Hochgerichtern,

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