Band 
[Zweite Forsetzung.]
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665
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Zweiten Theils V Buch. 665

fanget des Streits von Rechtswegen hätten ——Kläger seyn sollen / die letzte Einlage machen ^4?wollten, und da die Davoser vernahmen,daß sie noch etwas überreichen würden, soverlangten sie, man sollte ihnen diese Ein-sage auch vorlesen, damit sie eine mündli-che Widerlegung, die der Schreiber imVrotocoll eintragen könnte, thun könnten.

Allein Maser, der die Sache mit denenHochgerichten! also abgekartet hatte, leug-nete beständig, sie hätten ihm nichts über-geben und dennoch hörten wir nach seinerZurückkunft eine w'-itläustige Schrift vorle-sen , in der sie jedoch nur die vorhin ange-führten Gründe wiederholten. Die Hochge-richtcr hatten ihm dieselbe gegeben, daß ersie der zu Brug im Argeu gehaltenen bei-täglichen Versammlung der drei verbündetenKantone überreichen sollte. Auf diese Artblieben wir »«vertheidiget. Mit was fürTreue und Aufrichtigkeit er daselbst unsereRechte vorgeleget habe, weiß der Allwis-sende, dem er und jedermann von dieser undandern Sachen am jüngsten Tage werdenRechenschaft geben müßen. — Maser ver-reiste also mit dem Ende dieses Jahres.

Die verbündeten Kantone schreiben aydie Partheien.

Die verbündeten Eidgenossen Waren 7 ^selbst den iten Jenner 1644, wie ich ange- ^44merkt habe, wegen dieser Sache zu Brug