Band 
[Zweite Forsetzung.]
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Zweiten Theils V Buch. 67z

-/ betrift , die Direction oder das Präsidium, —^„ und die Umfrage an die übrigen führen. *644

„ Der Bundstag Gemeiner dreien„ Bünde soll auch zu seiner Zeit jedesmalzu Davos gehalten werden und im übri-„ gen lohen sie, was die Verwaltung des„ Rechts und die Iustihpflege anbetrifft,

„ bei den Worten des Bundsbrnfes ver-„ bleiben, jedoch so, daß ein jeder Theil ^„ die gemeinen Verhöre und dergleichen„ Dinge mehr an deii bisher gewöhnlichen„ Orten und ane die ncwöhuuche Ärt auchiuskünftige halten könne.

,, Die gemeinschaftlichen Vundsämtek,, aber konnten vor Errichtung des Lmrwes„ nicht eingeführet seyn, und sie sind auch„ in dem Bundsbruse dem Hochgerichte„ Davosör nicht übergeben worden; aus„ denen vorgezeigten und anderen Schriften„ und Urkunden und der darum gebräuch-„ lrchen Schreibart ist vielmehr zu beweise»,daß dergleichen erst nach Schließung des„ Bundes seynd gebraucht worden ; das ge-iz meine Vundesiegel ist erst vor 82 Jahren„ und also nach geschlossenem Bunde gesto-„ chen worden ;,, (ich habe an seinem Ortegesagt, daß die Landammanne von Davosvorher jederzeit mir ihrem eignen angebohr-Uen Pettschgfte im Namen des Bundes ge-siegelt hätten, wie wir Davöser sehr vieleUrkunden beibrachten; die <Oberbündnevll. Forts. U haben