Band 
[Zweite Forsetzung.]
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Zweiten Theils V Buch.

„ Wann sich die Partheien während die- -----„ sem Streite mit Worten und Werken ^4-„ einander beleidiget haben sollten, so sollen„ diese hiemit für nichtig, und aufgehoben„ erklähret seyn, und niemand soll den gn-„ deren deswegen jemals übel behandeln,

„ sondern sie sollen allen alten Groll able-„ gen und gute und getreue Freunde und„ Bundsgenossen unaufhörlich jetzt und ins-„ künftige, so lange Grund und Grad (ter-„ ra montesWe) stehen werden, seyn und„ bleiben.,,

Betragen beider Pärchen nach ge-schehenem Spruche.

Da er dieses mit bebender Stimmevielleicht von Gewissensbissen gemartert ab-gelesen hatte, so sagten die Deputirten derI Davosev: Wir überlassen es dem allmäch-tige» , barmherzigen und langmüthigen Gott.Nun herrschte ein tiefes Stillschweigen undendlich sagte Maser zum Schreiber Tannen-j derger: schreiben sie, daß die Partheien den> Spruch angenommen hätten. Was! riefMieze! überlaut: das sollen sie auf keineWeise thun! Nun verstummete waser undder Schreiber schrieb das nicht, was Ma-ser verlangt hatte. Die Deputirten derHochgerichts stelleten sich, als ob sie Ur-sach zu klagen hätten, daß ihnen die Da-voser sollten vorgezogen werden. Indessen

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