Band 
[Zweite Forsetzung.]
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682
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682 Geschichte -es Bündnerlandes.

„ Da bei diesem Streite ein jeder Theil*644/, seine gewisse Gründe gehabt bat, der eine„ zur Vertheidigung seines Besitzes, der an-,, dere zur Vertheidigung seines Rechtes,( wann sie Recht gehabt hätten, so hättensie auch für Gericht erscheinen sollen) „ so„ sollen die Unkosten von einem jeden Theile„ zur Helfte bezahlet werden.

„ Da die Davoser während dieser Strei-,/ tigkeit aus dem Bunde sind geschlossen„ worden, und dieser Streit vermöge„ des Compromißes durch diesen Spruch„ geendiget seyn soll, so soll deswegen auch„ jene Ausschließung der Davoser ganz und„ gar aufgehoben, ungültig und nichtig seyn,„ und sie soll im übrigen beiden Partheien„ und dem ganzen X Gerichte»; Bunde„ weder überhaupt, noch insbesondere an,» ihrer Ehre, Ansehen, Hoheit, Frei-„ hett und Rechten, noch jemand anders„ auf irgend einige Weise noch Weg einigen„ Nachtheil bringen, noch einiges Recht„ gegeben oder genommen haben , sondern„ sie sollen übrigens insgesamt bei der Be-„ obachtung des allgemeinen und besonderen„ Bundsbriefes uud ihrer guten Statute„ und Gebräuche verbleiben, denen ich hie-„ mit auf keine Weise zu nahe zu treten„ gedenke.

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