Band 
[Zweite Forsetzung.]
Seite
699
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Zweiten Theils V Buch. 659

Religionen im Geistlichen Stande leben.-

Diese sind berechtiget als Söhne des Va- l64Zterlandes ihre Stimmen zu geben und siekönnen nicht ausgeschlossen werden. DieAusländer beider Religionen aber werdenbillig und mit Recht davon ausgeschlossen.

IV. Der Lehre wegen sollen die Katho-lischen Geistlichen nicht bestraft werden. DieStraffe aber um Leib und Leben und schlech-ten Wandels soll nach denen alten Gesetzendes Vaterlandes, die wir nicht aufhebenwollen, einem jeden zuerkannt werden.

V. Dieser kann auf keine Weise ange-nommen werden, denn er streitet wider diealten Decrete, und wider das Mehren derGemeinden und wir bleiben bei der aufden ersten Artickel gegebenen Antwort.

VI. Wann man bei der Beobachtungder Gesetze des Vaterlandes bleibet, so wirddort alles zu finden seyn und in Kleinigkei-ten leicht die Einigkeit befördert werdenkönnen.

Gründe der Protestanten.

Die Evangelischen legten denen Ge-sandten ihre Documente und Acten in derSeßion vor. Zu Untervay, sagten sie,brachte der Königlich Französische Ambassa-dor in Bunden Karl Pascha!, der Bür-germeister