Zweiten Theils V Buch» 72k
die übrigen Aemter ur,d Bedienungen aber —sollten jederzeit dem Würdigsten gegeben wer- *644den. Da aber die Raiserlichen Truppenim Jahre 1622 in Bünden eingerückt wa-ren, so wurden sie wie die EvangelischenBrettigöuer durch allerlei Drohungen, selbstbei Verlust des Lebens, wann sie wenigstensihre Dörfer für der Einäscherung sicherenwollten, genöthiget, die Urkunden des Ver-gleichs dem Bischöfe von Chur einzuhändi-gen , und man gab ihnen die Versicherungdieselben würden ihnen mit der Zeit zurückgegeben werden. Die Untervatzer undAtzerser mußten also die ihrigen, sie mochtenwollen oder nicht, abgeben, doch behieltensie eine Abschrift davon; die Trimmisser abererhielten ihre Originalschriften auf eine rechtwunderbare Art, denn Leonhard Gaudenzein Prvreilant hatte dieselben mit feinen üb-rigen Schriften dem Christian Sträbel ei-nem Katholicken auf dem Bischöflichen Msejn einem verschlossenen Kästchen aufzubewah-ren gegeben und dieser halte dieselben ohnefein Wissen unbeschädiaet erhalten und ihmzurück gegeben. Die Römisch Katholischeneigneten sich 1622 alle Kircl engüter zu undnahmen von denen Kirchen Besitz. DieRömisch Katholischen Bündnerischen Ge-meinden standen ihren Glaubensgenossen indenen 4 Dörfern durch ihre Deputirte beiund brachten die ganze Sache für den Rich-terstuhl der Eidftenossen. Es geschahe auchvon der Bestraffüng der Geistlichen Personen