Band 
[Zweite Forsetzung.]
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7oF Geschichte des Bündnerlandes.

-ten denen ungeschliffenen Engadinern nicht,

1644 hie gemeiniglich V>)I 1 dem Willen der Pro-testantischen Geistlichkeit abhlengen. Mangab ihnen zur Antwort: die ganze durch ge-meinschaftliche Verordnungen des Vaterlan-des angenommene Geistlichkeit lebe bei ihnenin Sicherheit/ und wann sich diese gesetz-mäßig betrage, so stehe sie unter dem Schutzedes Staates, der ihr niemals versagt werdenWas denken nun diese Friedensstöhker aus !Sie versetzen : in» veldkircher Tractat heiffees, ,/ dies soll alles bis an das Ende derwelk bestehen „ und folglich sollen auchdie Kapuziner beständig geduldet werden,und sie wollten dieses sogar aus dem Protonrolle beweisen, und beriefen sich aufdas Zeug-niß des Hauptmann Johann Gchorsch vonSpkügen / der einer von denen Dundneri-fchen Deputirten gewesen war. Dieser de-ponirte in dem mit ihm angestellten Verhörüberhaupt dieses: es sey jene Versicherungwegen des Aufenthaltes dek Kapuziner. ver-langt worden und das Erzhcrzogliche HausOesterreich hätte an der Einsetzung dersel-ben Antheil haben wollen/ es könnte alsonur ein sehr kurzer Aufenthalt/ wie die En-gadiner vielleicht wollten, nicht Statt finden.Die Bündner antworteten denen Erzhcr-Zoglichen geradezu: sie liessen sich von kei-nem ausländischen Fürsten auf keine Art nochWeise in Ansehung der Angelegenheiten desStaates und der Religion Gesetze vorschrei-ben , nsch Eingriffe thau; sie wären eine nur

allein