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beschlossen in einer Konferenz zu Luzern den 25. September1682, ihren Landvogt im Thurgau zu beauftragen, die Aebtissin in ihren: Plan kräftig zu unterstützen und die Obern zu be-richten, sofern die Gemeinde sich widersetze. Darauf gestützt ließnun die Aebtissin den Ammann Diethelm Diethelm nebst dreiandern Bürgern von Uttwyl den 9. November in's Klosterkommen und zeigte ihnen in Gegenwart des Sekretärs undzweier Priester an, daß sie krast eines Abschiedes von 1644,welcher auf einer Tagsatzung zu Luzern bestätigt worden sei,statt der frühern von der Gemeinde abgebrochenen Kapelle eineandere aufbauen lassen wolle; die V katholischen Orte hätten -sie dazu bevollmächtigt und ihr solches durch den frühern undfetzigen Landvogt angezeigt. Der Sekretär fügte noch hinzu, dasKloster werde seinen Plan durchführen, wie mit den'KapellenSt. Leonhard zu Frauenfeld , zu Landschlacht und Steinebrunnim Egnach und in Scherzingen, und Ungehorsam der Gemeindeziehe nicht nur obrigkeitliche Ungnade, sondern auch schwere Strafenach sich; innert drei Tagen solle die Gemeinde berichten, ob siedem Wunsche der Gerichtsherrin entsprechen wolle. Die GemeindeUttwyl befürchtete ähnliche Gefahren und Ungelegenheiten rc., wiedas benachbarte Keßwyl sie bekommen hatte wegen Konvertitenund ließ den evangelischen Schutzort Zürich durch zwei Ab-geordnete bitten, diesen Plan des Klosters zu hintertreiben; Zürich ersuchte die Aebtissin schriftlich und mündlich durch dieselbenAbgeordneten, von diesem Vorhaben abzustehen oder wenigstensso lange nichts vorzunehmen, bis Zürich seine Ansicht denV Orten eröffnet habe. Dieses zürcherische Schreiben wurdesofort im Konvent des Klosters, dem der Sekretär und derBeichtiger beiwohnten, berathen, den auf Antwort Wartendenaber nicht der Beschluß desselben mitgetheilt, sondern nur diepersönliche Bemerkung des Sekretärs, „daß die V Orte ihregegebene Erlaubniß jedenfalls nicht so leicht wieder zurückziehenwürden; ihr Ungehorsam veranlaße ihn nun, daß er reisen