Anhang
I. Lebensbilder aus der Kirchgemeinde Aadorf-Wängi.
1. Regierungsrat Alois Stadler
von Aadorf ^ erblickte das Licht der Welt am 12. Dezember 1823 als der Sohndes damaligen Gemeindcrates und späteren Vorstehers und Gemeindeammanns AloisStadler. Der Großvater Meinrad Stadler in Wittershausen vermachte der katholischenGemeinde Aadorf verschiedene Legate. Als Alois Stadler kaum vier Jahre alt war,erlitt sein Vater durch den Brand von 1827, welcher auch dessen Haus und Habevernichtete (Seite 718), bedeutenden Schaden. Nach Absolvierung der katholischenDorfschule besuchte der heranwachsende Jüngling die Sekundärschule in Elgg (gegründet1834). In Konstanz und Winterthur bereitete er sich praktisch für den Kaufmanns-berus vor. Seine Ferien brachte er gewöhnlich bei Bekannten in Steckborn zu, wo-sich manche Kameradschaft bildete, die bis ins Mannesalter anhielt. Nach beendigterLehrzeit kehrte er ins Vaterhaus zurück. Zuerst Schütze, machte er als Jägerlieutenantden Sonderbundsfeldzug mit. Bei dieser Gelegenheit lernte er in Zug Anna MaricrAklin kennen, die er im folgenden Jahr (1848) als Gattin heimholte. In derGrenzbesetzung von 1856 bekleidete er den Majorsgrad und 1859 übertrug ihmdie Regierung das Kommando des Oberthurgauerbataillons Nr. 7. Im Jahr 1848wählte ihn der Kreis Matzingen in den Verfassungsrat und in den Großen Rat.Im gleichen Frühjahr wurde er auch Bezirksrichter (Seite 662), welches Amt erbis 1861 innehatte, und anno 1852 Notar des Kreises Matzingen. Nachdem dasthurgauische Volk die Besoldungserhöhung der Regierungsräte beschlossen hatte, ver-langte es eine ziemlich tiefgreifende Erneuerung dieser Behörde in dem Sinne, dafitüchtige und angesehene Männer, auch wenn sie nicht zu den „Gelehrten" zählten,berufen werden sollten. Auf Notar Stadler fielen schon im ersten Wahlgang 42Stimmen (von 99), und er wäre im zweiten Skrutinium zum Regierungsrat gewählt
> Über Friedensrichter Kesselring, Gemeindeammann Künzli und NotarAmmann, die sich um das Gemeindewesen verdient gemacht haben, fehlen uns die Datenfür ein vollständiges Lebensbild. Wir verweisen jedoch auf die verschiedenen Kapitel desGemeindewesens, sowie auf Seite 661—664.