Buch 
Bau-Ordnung für die Stadt- und Ortsgemeinde Bischofszell / [Bischofszell]
Entstehung
Seite
14
JPEG-Download
 

.-'14 -

weit nicht strafrechtliche Verfolgung einzutreten hat, nach Ernst!'s en des Geckcinderathes mit Geldbußen non Fr. 5 bis aus>28 bestraft.

Vl. Bollzichuug der Bauordnung.

8 34.

Vorstehende Bauordnung tritt sofort nach AnnaM-durch die Ortsgemeinde und Genehmigung des Regierung^'"'thes in Kraft und wird von dem Gemeinderath gehandha^gegen dessen Erkenntnisse^ d" gesetzliche Recursweg offen stADaß vorstehende Bauordnung von der hohen Reglern»-des Kantons Thurgau genehmigt wurde, bezeugenBischofszell , im Januar 1875.

'Namens des Gemeinderathes,

Der Gemeindeammann:

Siodert.

Der G e me ind esek ret ü r:

I. Ä. Dridler. l