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Geschäfts-Reglement für die Sparkasse Frauenfeld / festgestellt vom Verwaltungsrathe der Bürgergemeinde Frauenfeld
Entstehung
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Äeschästs-Ueglement

für die

Sparkasse Fveruenfeld.

^.. Geschäftskreis der Anstalt.

8 1 .

Für die Organisation, den Geschäftskreis und die Verwaltungder Sparkasse Frauenfeld sind zunächst die von der BürgergemeindeFraucnfeld unterm 12. Juni 188^ genehmigten Statuten maß-gebend. Soweit diese sich nicht darüber aussprechen, kommen dieBestimmungen des gegenwärtigen Regleinents zur Anwendung.

I. Betriebsmittel.

8 2 .

Die Anstalt beschafft sich die für ihren Verkehr benöthigtenKapitalien im Sinne der bezüglichen Statuten auf folgende Weise:

a. durch Empfangnahme von Ersparnißgeldern;

b. durch Annahme von Depositen;

o. durch Erhebung von Geldern auf kürzere oder längere Zeit,gegen Aushingabe von Kassascheinen und Obligationen;

ä. durch Hinterlegung oder Verkauf von Schuldtiteln.