Äeschästs-Ueglement
für die
Sparkasse Fveruenfeld.
^.. Geschäftskreis der Anstalt.
8 1 .
Für die Organisation, den Geschäftskreis und die Verwaltungder Sparkasse Frauenfeld sind zunächst die von der BürgergemeindeFraucnfeld unterm 12. Juni 188^ genehmigten Statuten maß-gebend. Soweit diese sich nicht darüber aussprechen, kommen dieBestimmungen des gegenwärtigen Regleinents zur Anwendung.
I. Betriebsmittel.
8 2 .
Die Anstalt beschafft sich die für ihren Verkehr benöthigtenKapitalien im Sinne der bezüglichen Statuten auf folgende Weise:
a. durch Empfangnahme von Ersparnißgeldern;
b. durch Annahme von Depositen;
o. durch Erhebung von Geldern auf kürzere oder längere Zeit,gegen Aushingabe von Kassascheinen und Obligationen;
ä. durch Hinterlegung oder Verkauf von Schuldtiteln.