Buch 
Geschäfts-Reglement für die Sparkasse Frauenfeld / festgestellt vom Verwaltungsrathe der Bürgergemeinde Frauenfeld
Entstehung
Seite
2
JPEG-Download
 

2

Sparkasse.

Obligationen.

positengelder.

8 3.

Die Anstalt betreibt das Sparkassageschäft. Ueber die Ein-lagen wird eine besondere Buchhaltung geführt, immerhin in derMeinung, daß das Ergebniß des allgemeinen Rechnungsabschlussesauf die Anstaltsrechnung getragen wird.

8 4.

Die verzinslichen Obligationen können auf den Namen oderauf den Inhaber mit bestimmter Verfallzeit oder mit Kündigungs-frist ausgestellt werden. Sie lauten auf runde, durch die Zahl 50theilbare Summen, und es werden die Zinse gegen Ablieferungder Coupons oder gegen Vorweisung und Abstempelung der Schuld-scheine bezahlt. Sie tragen die Unterschriften des Präsidenten derDirektionskommission und des Verwalters oder deren jeweiligenStellvertreter.

Die Direktionskommission bestimmt die Rückzahlungsbedin-guugen und den Zinsfuß.

8 5 .

Wird eine Obligation verrußt, so kann sie nach den bestehen-den gesetzlichen Vorschriften ausgeschrieben und nöthigenfalls durcheine neue Ausfertigung ersetzt werden. Es ist jedoch hievon inden Büchern der Anstalt Vormerkung zu nehmen und auf derneuen Ausfertigung angemessen darauf aufmerksam zu machen, daßsie die Stelle des vermißten Originals vertrete. Die sämmtlichenKosten sind von dem betreffenden Kreditoren, resp. Bewerber, zutragen.

8 6 .

Die Anstalt nimmt Depositengelder an gegen Schuldverschrei-bungen und in laufender Rechnung. Die Schuldverschreibungenwerden auf den Namen der Kreditoren ausgestellt und sind über-tragbar. Die Session muß jedoch auf der Schuldverschreibung vor-