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Ich würde gerne auf die Arbeiterkolonie Herdern gehen,zweifle aber sehr, ob ich dort Aufnahme finde. Ichhabe wahrhaftig bald den letzten Rest von Hoffnung auf-gegeben." Im Oktober 1896 berichtete ein kantonalesJustizdepartement über einen Mann, der schon wieder-holt wegen Landstreicherei und Bettel polizeilich derHeimatgemeinde zugeführt und schon zweimal in einerZwangsarbeitsanstalt versorgt worden war. Zum drittenMale vom Gemeinderat in diese Anstalt verwiesen, pro-testierte er, „er habe stets Arbeit gesucht, und wem: ersolche gefunden, sie auch angenommen." Er wies Zeug-nisse vor, laut denen er in der Tat im vergangenenSommer an zwei Orten zur Zufriedenheit längere Zeitgearbeitet hatte. Er erklärte, „daß er aus der Zwaugs-arbeitsanstalt jeweilen nur verstockter und verdorbenerwieder ausgetreten sei." Er kam nach Herdern, wo er199 Tage blieb und sich gut hielt. Nachher ging erauf die Wanderschaft und erhielt aus Empfehlung derAnstalt bald eine gute Stelle.
Die vierte Gruppe endlich bilden die entlassenenSträflinge. Für sie ist der Aufenthalt in der Kolonieein sehr geeigneter Uebergang aus der Strafanstalt indas bürgerliche Leben. Ob ein Fehltritt eine gericht-liche Bestrafung gefunden hat oder nicht, ist für diesittliche Beurteilung des betreffenden Menschen gleich-gültig, aber für seine soziale Stellung meist von denverhängnisvollsten Folgen. Oft will es kaum gelingen,für einen austretenden Sträfling eine geeignete Stellezu finden. Eine erste Stätte der Bewährung in freier