202
IX. Landwirtschaft.
An Staatsbeiträgen für Vergütung von Viehschädenin Seuchefällen wurden in den Jahren 1851—1908 biszu Fr. 17,500 (1900) ausgerichtet. Meistens hält sichdieser Ausgabeposten unter Fr. 10,000, nur die Jahre1868, 1872, 1875, 1884, 1891, 1893 und 1894, 1899 und1900 weisen höhere Beträge auf. Im grossen und gan-zen ist his in die neunziger Jahre hinein eine gewisseSteigerung zu beobachten, die aber nicht regelmässigverläuft. In den Jahren 1901—1903 wurden durch-schnittlich verausgabt zirka Fr. 6000.
Für die landwirtschaftliche Schule leistete derKanton in den Jahren 1852—1864 jährlich Fr. 3181,1865—1868 Fr. 6500, 1869 Fr. 5025. Dann wurde diesesInstitut aufgehoben wegen Schülermangel.
An Viehprämien und Schaukosten leistete der Kan-ton im Minimum zirka Fr. 3000—4000 in den fünfzigerJahren. Mittlerweile ist dieser Posten immer mehr ge-stiegen his auf Fr. 17,700 im Jahre 1903. Der Betragsteht immer über Fr. 10,000 seit dem Jahre 1894. Inden Jahren 1901—1903 wurden durchschnittlich aus-gegeben Fr. 17,000—18,000.
Die Beiträge an Viehleihkassen variieren in denJahren 1858—1870 meist zwischen Fr. 500 und 1000und von da ab zwischen Fr. 1000 und 1500. — In denJahren 1901—1903 wurden jährlich Fr. 1490 bezahlt.
An Beiträgen für Entsumpfungen wurden veraus-gabt bis zu Fr. 12,600 (1896). Meist hält sich dieserPosten unter Fr. 10,000, nur die Jahre 1888, 1893,1895 und 1901 erzeigen höhere Summen (Durchschnitte1901—1903 zirka Fr. 5000).
Die Staatsbeiträge für die Massnahmen gegen In-sektenschaden wechseln meist um Fr. 1000 herum. In