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Geradezu kleinlich und übelangebracht muß es erscheinen,wie man mich seht eines Anstandes bezichtigt, den ich im Jahre1887 in postamtlicher Angelegenheit hatte, der übrigens einenganz ehrlichen Hintergrund ausweist und deshalb auchden Schutz der Oberbehörde erhielt. Herr Oberl. I. Blattnerz. „Schiff" bedankt sich denn auch für das ihm diesbezüglich gemachteCompliment und bedauert sehr, daß man diesen Vorfall, derauf befriedigendste Weise aufgeklärt wurde, als Kampfmittelgegen einen Beamten benutzen will, mit dein er auf bestemFuße steht. Herr Blattner verw ahrt sich auf des Entschiedenstendagegen, als gehöre er etwa zu der sogenannten Minderheit,wie Uneingeweihte das nach der Schrift der Herren Gegnermeinen könnten.
Was den gleichzeitigen Anstand mit Herrn Läubli betrifft,so dürfte er sich bei näherem Besinnen doch erinnern können,daß es sich damals bei ihm auch nur um eine Anfrage betr-bezogener Geldsortcn handelte. —
Höre man doch einmal auf in einer Sache, wo dasHerz einer ganzen und großen Gemeinde so unzwei-deutig gesprochen, von Verantwortung gegenüberMännern zureden, die stets nur in guten Treuen undnntcr dem Einfluß des Druckes der Bevölkerung ge-handelt und gebe man doch endlich zu, um gerade mit denWorten des Herrn Dr. Sträub, Rechtsbcistand in unsererPfarrgeschichte zu reden,
„Daß es die «irchgemeinde f. Z. eben nichtverstehen konnte, daß derjenige, der unter, Ge-nehmigung des Kirchenregimentes ihr seit 1. Dez.1902 bis nach Ostern 1903 Sonntag für Sonntagdas Evangelium gepredigt, ihre Kinder getauft,ihre Ehen eingesegnet, ihre Toten bestattet, ihreConfirmanden unterrichtet und Kraft feinesAmtes unter die Zahl der erwachsenen Glieder