Buch 
Katalog der Volks-Bibliothek Bischofszell : 1908 / [Bibliothek Bischofszell]
Entstehung
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Auszug aus dem Reglement

§ 15 .

Für die Benützung der Volks-Bibliothek bestehteine Lesetaxe von 5 Rp. per Band und per Woche,welche bei Rückgabe des Buches zahlbar ist.

§ 16 .

Ein Buch darf nicht länger als vier Wochen be-halten werden.

§ 17 -

Der Entleiher unterschreibt bei Empfang einesBuches einen Empfangschein, welcher ihm bei Rück-gabe des Buches zurückgestellt wird.

§ 18.

Fremde, resp. Personen, welche hier nicht nieder-gelassen sind, erhalten Bücher nur gegen genügendeSicherstellung durch eine hier niedergelassene odersonst bekannte Person (Arbeitgeber, Lehrmeister etc.)oder durch Hinterlage einer Realkaution..

§ 19 .

Jeder Leser ist für allfällige Beschädigungen einesBuches, eventuell Verlust desselben haftbar und hatim Anschaffungswerte Ersatz zu leisten.

Wer ein Buch empfängt, hat sich sofort vondessen Zustand zu überzeugen und jede Beschädig-ung dem Bibliothekar anzuzeigen, welcher davon Vor-merk nimmt.