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Der Zusammenbruch der Leih- und Sparkassen Aadorf und Eschlikon : (Beitrag zur Erforschung der Wirtschaftskrisen) / von Dr. C. Bucher
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kleinen Leihkassen, sondern auf die der Kantonalbank geraten und dieKantonalbank würde das Verhältnis zu den Schuldnern mit mehr Um-sicht und Sachkenntnis verfolgt und infolgedessen auch viel wenigerVerluste erlitten haben als die verkrachten Leihkassen.

Die Folgerungen enthalten unleugbar einen Kern von Wahrheit.Ob aber in Wirklichkeit die Ausbreitung der Geschäftstätigkeit derKantonalbank einen wohltuenden Einfluss auf die Entwicklung derLeih- und Sparkassen, vorab der in Verfall geratenen, gehabt habenwürde, möchten wir aus verschiedenen Gründen bezweifeln. Das Ge-deihen einer Kantonalbank-Zweigniederlassung im Geschäftsgebiete derLeih- und Sparkassen Aadorf und Eschlikon hätte nur auf Kosten dieserzwei Geldanstalten geschehen können. Wir brauchen nur auf die denmeisten Kantonalbanken innewohnende Anziehungskraft auf Spargelderhinzuweisen.

Die Kantonalbank hätte zweifellos die beiden Kontokorrentkundenunterstützt, aber in einem vernünftigen Masse, so dass die thurgauischeVolkswirtschaft heute um einige Millionen reicher wäre.

Aber selbst wenn die Kantonalbankfilialen beiden Leihkassen keineGeschäfte wegnehmen würden, so hätten sie ja doch nicht vermocht,die beiden Kleinbanken vor zu leichter Kreditgewährung zurückzuhalten.Somit fällt jeder Vorwurf, der ihr wegen zu passiven Verhaltens gemachtwerden könnte, dahin.

Eine weitere sehr wichtige Frage ist die: Welche Aufgabe hat eineKantonal bank, wenn Leih- und Sparkassen im gleichen Kanton in Notgeraten? Die Frage ist deshalb nicht leicht zu beantworten, weil dieMeinungen darüber auseinandergehen, inwiefern es Aufgabe des Staatessei, ins Wirtschaftsleben fördernd einzugreifen und auch kranken Gliedernseinen Beistand zu gewähren. Wir wollen versuchen, die Haltung derThurgauischen Kantonalbank in. der thurgauischen Sparkassenkrise ander Wirtschaftspolitik anderer bedeutender Kantonalbanken und anden Richtlinien, die sie in ähnlichen Fällen zu befolgen für gut befundenhaben, zu messen.

Die Wirtschaftspolitik einer Kantonalbank bedingt Opfer. Wirbrauchen nur auf die früher auf Seite 107 erwähnte, die Grundpfand-schuldner begünstigende Zinspolitik hinzudeuten.

Am weitesten geht in ihrer Wirtschaftspolitik wohl die BernerKantonalbank, wenn wir von den ungesunden Praktiken der ehemaligenkantonalen Ersparniskasse Uri absehen. Die Kantohalbank von Bern stellt sich in ziemlich weitgehendem Masse in den Dienst der gross-zügigen Eisenbahnpolitik ihres Kantons, was nicht nur in dem beträcht-

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